Wer in Deutschland zur Jagd gehen möchte, benötigt nach Bundesjagdgesetz (kurz BJagdG) einen Jagdschein. Der Jagdschein ist im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültig. Bevor der Jagdschein erstmal erteilt wird, ist es erforderlich eine Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins erfolgreich abzuschließen. Ein Jahresjagdschein wird für ein, zwei oder drei Jahre erteilt. Es gibt auch die Möglichkeit des Tagesjagdschein, der für einen 14tägigen ununterbrochenen Zeitraum ausgestellt wird. Beachtet werden muss hier, dass ein Jagdschein nicht für das Kalenderjahr ausgestellt wird, sondern ab dem Zeitpunkt der Ausstellung bis zum 31. März ausgestellt ist.
Jäger darf sich eine Person nennen, wenn sie Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 BJagdG Abs. 1 ist.
Voraussetzungen für einen Jagdschein
Alle Antragsteller für einen Jagdschein müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Jugendliche zwischen dem 16. und 18. Geburtstag erhalten nach bestandener Jägerprüfung den Jugendjagdschein. Das ist ein im Prinzip vollwertiger Jagdschein, der in der Praxis gewissen Einschränkungen unterliegt.
Als Dokumente werden auf jeden Fall der Personalausweis benötigt. Erforderlich ist auch der Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit, die in der Regel mit einem polizeilichen Führungszeugnis nachgewiesen wird. Auch benötigt der Jäger eine Jagdhaftpflichtversicherung. Ein entsprechender Nachweis darüber muss eingereicht werden.
Der Jugendjagdschein
Jungjäger sind alle Jugendjagdschein-Inhaber bis zum 18. Lebensjahr. Dafür ist natürlich die Einverständnis des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Alle Inhaber des Jugendjagdscheins im Sinne von § 16 BJagdG dürfen ohne Erlaubnis bei der Jagd oder zum jagdlichen Schießen Schusswaffen und die entsprechende Munition erwerben und besitzen. Eine WBK wird Jugendjagdschein-Inhabern nicht erteilt. Auf der Fahrt ins Revier darf die Schusswaffe, erlaubnisfrei, geführt werden, ohne dass diese Waffe schussbereit ist. Zu beachten ist das Erfordernis einer jagdlich erfahrenen Begleitung nach § 16 Abs. 2 BJagdG.
Ratgeber und Fragen zum Jagdschein für Jäger
Wozu ist der Jäger, also Inhaber des Jagdschein berechtigt?
Der Jahresjagdschein erlaubt dem Inhaber den Erwerb von Langwaffen im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG. Der berechtigte dauerhafte Besitz der Waffe ist durch eine Eintragung dieser Waffe in der Waffenbesitzkarte (WBK) zu dokumentieren. Ein gesonderter Nachweis eines Bedürfnisses (wie bei Sportschützen) entfällt hier für den Erwerb.
- von Langwaffen im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG
- der ersten oder zweiten Kurzwaffe für die Jagd
Allerdings ist ein Voreintrag in der WBK für den Erwerb von Kurzwaffen erforderlich. Ebenfalls muss in der WBK das entsprechende Feld für den Erwerb von Kurzwaffenmunition mit einem Siegel versehen sein.
Das Bundesjagdgesetz
Das Bundesjagdgesetz ist seit der Föderalismusreform 2006 ein der Abweichungsgesetzgebung der Länder unterliegendes Bundesgesetz der konkurrierenden Gesetzgebung, welches in Deutschland das Jagdrecht regelt. Es bestimmt die jagdbaren Tiere, d. h. was als Wild definiert wird und enthält Vorschriften zur Jagdausübung. Quelle: Wikipedia
Im Bundesjagdgesetz (BJG) ist das Jagdrecht in Deutschland geregelt. Darin findet man Vorschriften die zur Jagdausübung befolgt werden müssen. Zusätzliche sind die weiteren Einzelheiten der Gesetze der einzelnen Länder zu beachten.
Eine Ergänzung des Bundesjagdgesetzes ist die Bundeswildschutzverordnung. Darin ist geregelt alles was mit dem Besitz, Erwerb, Handel und sonstigem Inverkehrbringen von Wild zusammenhängt.
Was kostet ein Jagdschein?
Das kann man pauschal nicht sagen, da es unterschiedliche Varianten der Ausbildung und auch je nach Bundesland unterschiedliche Kosten bei den Behörden gibt. In Berlin/Brandenburg gibt es Kurse bei denen die Kursgebühren ca. 1.950 Euro bis ca. 2.500 Euro betragen. Hinzu kommen die Munition und die Schießstandgebühren von ca. 300 Euro. Mit Langwaffe, Kurzwaffe und notwendigem Zubehör ist man dann schon schnell über 4.000 EUR für die Gesamtkosten.
Quellen, Literatur und sonstige Verweise
- Juristischer Fachverlag
- Wikipedia
- Bundesjagdgesetz
Bildnachweis:
- HKB